Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weller Druck + Ident GmbH + Co. KG
Vertragsbedingungen u.a. über die Plattform www.druck-ident.de sowie
bezüglich sonstiger Arten des Vertragsschlusses
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Weller Druck + Ident GmbH + Co. KG
(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann,
wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos
ausführt.
(2) Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen eingegangen.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist jeweils das vom Kunden bestellte und/oder nach dessen
speziellen Wünschen konfigurierte Produkt mit den Merkmalen und Maßen der
Produktbeschreibung des Anbieters und/oder die Lieferung und/oder Wartung von
Software sowie ggf. Service. Je nach Vertragsgegenstand handelt es sich bei der
jeweiligen Vertragsart um einen Kauf-, Werk-/Werklieferungs- oder
Dienstleistungsvertrag. Abbildungen auf der Webseite des Anbieters und in dessen
Katalogen dienen der allgemeinen Produktinformation in rein bildlicher Darstellung und
haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sämtliche
Produktpräsentationen sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn
der Anbieter dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen,
Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige
Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen
hat, an denen sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
(2) Der Anbieter liefert die bestellten Gegenstände per Post und/oder Spedition, teilweise
werden die Waren durch Betriebsmitarbeiter ausgeliefert. Der Anbieter stellt die (ggf. individuell) produzierte Software digital zur Verfügung. Er schuldet keinerlei
Installationstätigkeit, sofern der Vertragsgegenstand nicht die Wartung der Software
sowie Service beinhaltet. Die Installationstätigkeit/Service des Anbieters ist nicht
pauschal enthalten, sondern zusätzlich bestellbar.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt im Ladengeschäft des Anbieters, telefonisch, per Fax, per
E-Mail oder online im Webshop des Anbieters.
(2) Der Kunde kann bei Vertragsschluss im Webshop aus dem Sortiment des Anbieters
Produkte auswählen und/oder mit dem Konfigurator individuell auf seine Wünsche
konfigurieren. Um sich im Webshop anzumelden, hat der Kunde die AGBs zu
akzeptieren. Ein Anmelden ist andernfalls nicht möglich. Die individualisierten Produkte
werden dann über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten
Warenkorb gesammelt. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen
verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor
Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(3) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per
E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der
Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische
Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim
Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt
erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer
gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser Auftragsbestätigung
werden nochmals die konkreten Daten der Bestellung, inklusive Sondervereinbarungen,
aufgeführt. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei
Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und
Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail
oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter
Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Bei Bestellungen über den Onlineshop des Anbieters wird die Verfügbarkeit bei jedem
ausgewählten Produkt angegeben. Der auf der Produktseite ggf. aufgeführte Hinweis auf
eine voraussichtliche Lieferzeit durch eine Anzahl von Werktagen oder Wochen bezieht
sich stets auf eine Auslieferung innerhalb des deutschen Festlandes. Vom Anbieter ggf.
angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Vertragsbestätigung.
Bei Vertragsschluss im Ladengeschäft des Anbieters oder fernmündlich wird dem Kunden
die Lieferzeit mitgeteilt. Bei Bestellungen per Fax oder E-Mail erfolgt ein Hinweis auf die
voraussichtliche Lieferzeit spätestens im Rahmen der Bestellbestätigung.
(2) Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat,
nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Kunden hierüber
unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.
Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich zurückerstattet.
(3) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm
ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der
Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der
Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht
zustande.
(4) Die Lieferung erfolgt bei Postversand ab Lager des Anbieters bzw. ab Lager vom
Hersteller oder Distributor an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, soweit keine
schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist.
(5) Die Wahl des Versandweges und -mittels ist dem Anbieter überlassen. Die
Leistungsgefahr (z.B. bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust auf dem Transport) geht
bereits mit Übergabe der Ware an die zur Versendung bestimmte Person (Beförderer)
bzw. mit Absenden der Ware auf elektronischem Wege, spätestens jedoch mit der
Abnahme auf den Kunden über. Verzögerungen im Rahmen der Zustellung bei dem
Kunden liegen alleine im Verantwortungsbereich des Beförderers oder beim Kunden.
(6) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, sofern die
Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, es sei
denn eine Teillieferung ist für den Kunden nicht zumutbar. Durch die Teillieferung
entstehende Mehrkosten werden bei gewünschter Teillieferung dem Kunden in Rechnung
gestellt. Andernfalls trägt der Anbieter die Kosten.
(7) Erhält der Anbieter aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen Lieferungen seines
Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig
oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, d. h. unverschuldete Leistungshindernisse mit
einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen, wird sich der Anbieter nach besten Kräften
bemühen, den Kunden im Falle eines Lieferverzuges aufgrund des Eintritts des
Lieferverzuges oder der höheren Gewalt ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis zu setzen.
In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit der
Anbieter seiner Informationsverpflichtung nachgekommen ist, kein Beschaffungs- oder
Herstellerrisiko übernommen hat und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender
Natur ist.
Der Kunde muss sodann keinerlei Gegenleistungen erbringen. Der höheren Gewalt
stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit,
unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. durch
Feuer, Wasser und Maschinenschaden, technische Unmöglichkeit gleich welcher Art,
insbesondere solche, die den Versandweg betreffen, sowie alle sonstigen Behinderungen,
die bei objektiver Betrachtung vom Anbieter nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des
Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet
werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B.
Pfändungen) auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu
verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des
Rücktritts; der Anbieter ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und
sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der
Anbieter diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine
angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder
zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert,
wobei der Anbieter als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen,
so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der
verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das
entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des
etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den
Anbieter ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des
Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt.
Letzterer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber nachkommt, kein
Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Anbieter den
Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend
macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde dem
Anbieter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der
Anbieter in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren
Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr
als 10%, wird der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des
Anbieters freigeben.
§ 6 Preise und Versandkosten
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten alle jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuellen Preise, die auf der Website des Anbieters im Webshop oder
auf sonstige Art und Weise durch den Anbieter angegeben sind, ab Lager, zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten
einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Hiervon ausgenommen
sind Lieferungen auf elektronischem Wege. Die Lieferkosten hängen jeweils von dem zu
liefernden Gegenstand, insbesondere dessen Größe und Gewicht, ab. Sofern für die
Lieferung Versandkosten anfallen, werden diese im Rahmen der Bestellung explizit
ausgewiesen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Zusätzliche
Lieferkosten für Expresslieferungen o.Ä. sind ausschließlich vom Kunden zu bezahlen.
Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
§ 7 Zahlungsmodalitäten, Verzug
(1) Die Zahlung der Ware erfolgt durch Rechnungskauf, Vorkasse oder Leasing.
(2) Handelt es sich um einen Werkvertrag wird die Vergütung mit der Abnahme fällig. Der
Kunde ist nach Fertigstellung des Werkes zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme kann
konkludent erfolgen. Die Abnahme kann aufgrund von unwesentlichen Mängeln nicht
verweigert werden. Die Vorschrift des § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich die Lieferung des Anbieters aus anderen, vom Kunden zu vertretenden
Gründen, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens
einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet
der Anbieter eine pauschale Entschädigung i.H.v. 25,00 € pro Kalendertag, beginnend
mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der
Versandbereitschaft der Ware. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Zahlungsverzug tritt im Falle der
Nichtzahlung entweder ohne Mahnung 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit und Zugang
der Rechnung oder am auf das Zahlungsziel folgenden Tag, jedenfalls mit dem Tag nach
erfolgter Mahnung ein. Darüber hinaus kann der Anbieter, wenn die Voraussetzungen
hierfür vorliegen, gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugsschadenspauschale in Höhe
von 40,- € geltend machen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz
anzurechnen, soweit der Schaden aus Kosten zur Rechtsverfolgung wie insbesondere
Anwaltsgebühren besteht. Unbeschadet bleibt dem Anbieter die Geltendmachung
weiterer Schadenersatzansprüche, insbesondere höhere Zinsen und Mehrkosten. Der
Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist.
(4) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Anbieters auf den Kaufpreis/Vergütung
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Anbieter nach
den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung
– zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung
unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Anbieter den Rücktritt sofort
erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben
unberührt.
§ 8 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff., 633 ff. BGB.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware nach Eingang bei sich unverzüglich mit
der unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei
feststellbare Sachmängel unverzüglich gegenüber dem Anbieter zumindest in Textform
zu rügen (§§ 377, 381 HGB). Zunächst nicht feststellbare Sachmängel müssen nach
ihrer Entdeckung ebenfalls unverzüglich gegenüber dem Anbieter unter Einhaltung der
Rügeanforderungen nach Satz 1 gerügt werden. Kommt der Kunde diesen Pflichten
nicht nach, so gilt die gelieferte Ware hinsichtlich dieses Sachmangels als genehmigt mit
der Folge, dass die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen ist. Dies
gilt nicht bei Arglist.
(3) Im Rahmen zu erbringender Nacherfüllung hat der Anbieter die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern und
gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Bei gebrauchter Ware ist die
Mangelbeseitigung mit den in § 9 geregelten Einschränkungen ausgeschlossen. Der
Anbieter ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass
der Kunde den fälligen Kaufpreis/Vergütung bezahlt. Der Kunde hat dem Anbieter die
zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der
Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache dem Anbieter nach den
gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den
Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Anbieter
ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund
Materialkosten o.Ä.) trägt bzw. erstattet der Anbieter nach Maßgabe der
gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls ist der Anbieter
berechtigt, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen
Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit
war für den Kunden nicht erkennbar.
(4) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden
gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen
Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(5) Das Recht zur Selbstvornahme gemäß § 637 BGB wird ausgeschlossen.
(6) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn
diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben
wurde.
(7) Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen)
übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(8) Sofern die Produkte des Anbieters weiter verarbeitet/eingebaut werden, übernimmt der
Anbieter keinerlei Haftung für deren Verwendungsmöglichkeit.
§ 9 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen
der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet der Anbieter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach
gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der
Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der
Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur
zurücktreten oder kündigen, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein
freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird
ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und
Rechtsfolgen.
(5) Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend
gemacht werden.
§ 10 Verjährung
(1) Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfrist bei
Neuware beträgt ebenfalls ein Jahr ab Lieferung. Unberührt bleibt die Verjährungsfrist
für Rückgriffsansprüche im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB.
(2) Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis
(§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen
Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).
§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurden bzw. unstreitig sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als die
Gegenforderung, auf die er sein Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig
festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Liegen bei der Nutzung des Vertragsgegenstandes beeinträchtigende Mängel vor, ist
der Kunde lediglich berechtigt, die vertraglich geschuldete Vergütung entsprechend der
Höhe des Mangelbeseitigungsaufwandes vorläufig zurückzubehalten.
§ 12 Informationspflichten des Kunden
(1) Die personenbezogenen Angaben des Kunden sind wahrheitsgemäß zu machen. Sofern
sich dessen Daten während der Laufzeit/Abwicklung des Vertrages ändern, ist er
verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Wird dies vom
Kunden unterlassen oder gibt er dem Anbieter von vornherein falsche Daten an, so ist
der Anbieter berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der
Anbieter ist berechtigt, dem Kunden diejenigen Kosten weiter zu berechnen, die durch
Fehlleitung der Ware aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Adressenangabe
entstehen.
(2) Als Vertragspartner des Anbieters hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der von
ihm angegebene E-Mail-Account, Telefaxanschluss oder die Telefon-Nr. erreichbar ist.
Es ist sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails nicht aufgrund von Weiterleitung,
Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Accounts ausgeschlossen ist.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Anbieter wird im Hinblick auf die personenbezogenen Daten des Kunden die
maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen wahren (insbesondere die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz).
(2) Personenbezogene Daten des Kunden werden vom Anbieter erhoben, gespeichert,
verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die
Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende
Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten
erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Kunde
eingewilligt hat.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und
Erfüllung dieses Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art.
6 Abs. 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw.
Unternehmereigenschaft und Adresse erforderlich sind.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der
Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages das
Risiko von Zahlungsausfällen auf der Kundenseite zu prüfen. Die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs.
1 lit. b) DSGVO.
(5) Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln,
wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung
dieses Vertrages (z.B. für Versand, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß
Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. Der Anbieter wird diese Daten – im Rahmen
des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der
Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte
(z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.
§ 14 Textform/Salvatorische Klausel
(1) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Kauf-, Werk-
/Werklieferungs- oder Dienstleistungsvertrages und der AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für diese Formvorschrift. Nicht diese
Formvorschrift wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller
Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Klausel unberührt.
(2) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden
und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die
gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte
darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 04.03.2020